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BAUSPAR-LEXIKON

In diesem Bausparlexikon werden Begriffe rund ums Bausparen erklärt.
Wenn Sie im Text einen kursiv gedruckten Begriff sehen, finden Sie dessen Erläuterung innerhalb des alphabetisch sortierten Bausparlexikons.


Abschlussgebühr
Abschlussgebühr ist die Gebühr, die die Bausparkasse für den Abschluss eines Bausparvertrags erhebt. Sie beträgt je nach Vertrag und Bausparkasse 1% oder 1,6% der Bausparsumme und kann in der Regel mit den laufenden Einzahlungen verrechnet werden. Manche Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr wieder, wenn bei Zuteilung des Bausparvertrags auf das Bauspardarlehen verzichtet wird.


Anspargrad
Mit Anspargrad bezeichnet man die Prozentzahl, die sich ergibt, wenn man das aktuelle Bausparguthaben durch die Bausparsumme teilt. Beispiel: Ein Bausparvertrag über 10.000 EUR, der mit 3.750 EUR bespart ist, hat einen Anspargrad von 37,5 %.


Arbeitnehmer Sparzulage
Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat und von seinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen auf seinen Bausparvertrag überweisen lässt, hat grundsätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmer Sparzulage. Voraussetzung ist aber, dass das Einkommen die jeweilige Einkommensgrenze (2006 = 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR für Ledige bzw. Verheiratete) nicht übersteigt. Die Arbeitnehmer Sparzulage wird im Rahmen des Einkommensteuerbescheides jährlich vom Finanzamt festgesetzt und gewährt. Sie beträgt jährlich 9 % der Einzahlungen, maximal von 470 EUR bzw. 940 EUR.


Bauspardarlehen
Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages erwirbt man - Kreditwürdigkeit vorausgesetzt - einen vertraglich garantierten Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Dieses wird von der Bausparkasse gewährt und muss wohnwirtschaftlich verwendet werden. Bauspardarlehen haben im Allgemeinen einen sehr niedrigen Zinssatz und bieten zudem den großen Vorteil, dass der Zinssatz schon bei Abschluss des Bausparvertrages vertraglich garantiert ist, egal wann das Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird.


Bausparguthaben
Unter Bausparguthaben versteht man das Guthaben, das sich in Ihrem Bausparvertrag auf Grund von Einzahlungen, Zinsen oder sonstigen Gutschriften (z.B. Wohnungsbauprämie)  angesammelt hat.


Bausparkassenvertreter
Bausparkassenvertreter sind - wie der Name schon sagt - Vertreter der Bausparkasse. Sie sind im Auftrage der Bausparkasse tätig und haben daher ausschließlich die Interessen der Bausparkasse zu vertreten. Für den Abschluss von Bausparverträgen erhalten sie in der Regel eine Provision von der Bausparkasse und sollen den Bausparkunden auch bei künftigen  Vertragsangelegenheiten (z.B. allgemeine Bausparberatung, Antrag auf Wohnungsbauprämie, Darlehensantrag) zur Seite stehen.


Bausparsumme
Bausparsumme ist die Vertragssumme Ihres Bausparvertrages in EURO. Sie bildet die Obergrenze des Bausparvertrags.


Bewertungsstichtag
Der Bewertungsstichtag ist der Tag, an dem die Bausparkasse die Bewertung Ihres Bausparvertrags vornimmt. Die meisten Bausparkassen haben zwei (31.3. und 30.9.) oder vier (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) Bewertungsstichtage pro Jahr.


Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ist die Maßzahl für den Wert Ihres Bausparvertrages am letzten durchlaufenen Bewertungsstichtag. Sie setzt sich zusammen aus der Summe der erreichten Bewertungszahlen aller bisherigen Bewertungsstichtage, die Ihr Bausparvertrag durchlaufen hat. Je höher die Bewertungszahl, umso mehr „wert“ ist Ihr Bausparvertrag. Die Bewertungszahl dient der Bausparkasse dazu, die Reihenfolge der auszuzahlenden, zugeteilten Bausparverträge festzulegen, wobei der Bausparvertrag mit der höchsten Bewertungszahl als erstes und der Bausparvertrag mit der niedrigsten Bewertungszahl als letztes ausgezahlt wird.


Bindefrist / Bindungsfrist
Bausparverträge unterliegen einer so genannten Bindungsfrist von 7 Jahren, das heißt: das Bausparguthaben darf innerhalb dieser Zeit nur zur wohnwirtschaftlichen Verwendung eingesetzt werden. Wird das Bausparguthaben innerhalb der Bindefrist für andere Zwecke verwendet, müssen erhaltene Arbeitnehmer Sparzulagen und Wohnungsbauprämien an das Finanzamt zurückgezahlt werden.


Darlehensgebühr
Für die Gewährung eines Bauspardarlehens berechnen die meisten Bausparkassen eine Darlehensgebühr, die je nach Bausparkasse 2-3 % der Darlehenssumme beträgt. Es gibt jedoch auch Bausparkassen, die auf eine Darlehensgebühr völlig verzichten. Solchen Bausparkassen sollte der Vorzug gegeben werden.


Kontoführungsgebühr
Für die Führung eines Bausparkontos berechnen die meisten Bausparkassen eine Kontoführungsgebühr, die je nach Bausparkasse ca. 1-3 EUR monatlich beträgt. Es gibt jedoch auch Bausparkassen, die auf Kontoführungsgebühren völlig verzichten. Solchen Bausparkassen sollte der Vorzug gegeben werden.


Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für einen Bausparvertrag beträgt meistens 6 Monate. Wer am 15.03. kündigt, erhält demnach am 15.09. sein Bausparguthaben ausgezahlt. Es ist aber bei allen Bausparkassen auch eine sofortige Guthabenauszahlung möglich. Dafür wird dann aber in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.


Mindestanspargrad
Unter Mindestanspargrad ist der Anspargrad zu verstehen, den man mindestens erreichen muss, damit der Bausparvertrag in die Zuteilung gelangt. Früher hatten Bausparverträge einen Mindestanspargrad von 40% oder 50%, heute gibt es jedoch auch schon Bausparkassen, die einen flexiblen Mindestanspargrad haben oder völlig darauf verzichten, so dass dieser Wert immer mehr an Bedeutung verliert.


Mindestansparzeit
Unter Mindestansparzeit ist die Dauer zu verstehen, die der Bausparvertrag mindestens bestehen muss, damit der Bausparvertrag in die Zuteilung gelangt. Früher hatten Bausparverträge eine Mindestansparzeit von 18-24 Monaten, heute gibt es jedoch auch schon Bausparkassen, die eine flexible Mindestansparzeit haben oder völlig darauf verzichten, so dass dieser Wert immer mehr an Bedeutung verliert.


Mindestbewertungszahl
Unter Mindestbewertungszahl ist die Zahl zu verstehen, die man mindestens erreichen muss, damit der Bausparvertrag in die Zuteilung gelangt. Da die Mindestbewertungszahl bei allen Bausparkassen variiert, kann sie nur direkt bei der Bausparkasse erfragt werden.


Mindestsparzeit
siehe Mindestansparzeit


Sondertilgung
Neben der normalen Tilgung ist es bei einem Bauspardarlehen jederzeit möglich, Sondertilgungen in beliebiger Höhe zu leisten, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig würde.


Tilgung
Unter Tilgung versteht man die Rückzahlung des Bauspardarlehens. Dies geschieht meist in festen Monatsraten, deren Höhe bei Beantragung des Bauspardarlehens festgelegt wird und dann während der gesamten Darlehenslaufzeit unverändert bleibt.


Vermögenswirksame Leistungen

 

 



Vorfälligkeitsentschädigung
Nach einer Kündigung wird das Bausparguthaben normalerweise in 6 Monaten fällig, das heißt: ausgezahlt. Wer über sein Guthaben aber vor Ablauf der 6-monatigen Kündigungsfrist, also „vor Fälligkeit“ verfügen möchte, muss der Bausparkasse für diese Zeit eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Denn die Bausparkasse kann dann ja nicht mehr mit dem Geld des Bausparers arbeiten und erleidet daher einen „Schaden“.

 


Wohnungsbauprämie
Bausparer (Ledige bzw. Verheiratete) erhalten auf die von Ihnen geleisteten Bausparbeiträge eine jährliche Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 %, maximal von 512 EUR bzw. 1.024 EUR Sparleistung im Jahr. Voraussetzung ist, dass die
Einkommensgrenzen (2006 = 25.600 Euro bzw. 51.200 Euro) nicht überschritten werden und für dieselben Sparbeiträge nicht bereits Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wird.


Wohnwirtschaftliche Verwendung
Bausparen wird vom Staat mit Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie gefördert. Dafür verlangt der Staat aber, dass eine Verwendung des geförderten Bausparguthabens innerhalb der Bindungsfrist nur zweckgebunden erfolgen darf. Als zweckgebunden gilt z.B. der Bau oder Kauf von Wohneigentum sowie Renovierung oder Modernisierung der eigenen Mietwohung.


Zuteilung
Unter Zuteilung versteht man, dass ein Bausparvertrag am Bewertungsstichtag alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt hat und deshalb demnächst ausgezahlt sowie das Bauspardarlehen beantragt werden kann (aber nicht muss). Darüber erhält der Bausparer von der Bausparkasse eine Zuteilungsnachricht.


Zuteilungsnachricht
Sobald alle Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhält der Bausparer von der Bausparkasse die so genannte Zuteilungsnachricht. Darin wird er informiert, dass er ab jetzt jederzeit
- die Auszahlung des Bausparguthabens beantragen kann
- das Bauspardarlehen beantragen kann oder
- den Bausparvertrag einfach weiter laufen lassen kann.


Zuteilungsvoraussetzungen
In der Regel lauten die Zuteilungsvoraussetzungen für einen Bausparvertrag:
- die Mindestansparzeit muss erfüllt sein
- der Mindestanspargrad muss erreicht sein
- die Mindestbewertungszahl muss erreicht sein
Es gibt jedoch schon Bausparkassen, die auf Zuteilungsvoraussetzungen ganz verzichten und jederzeit das Bauspardarlehen gewähren, wann immer der Bausparer dies wünscht. Solchen Bausparkassen sollten Sie den Vorzug geben.




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Abt. Bauspar-Lexikon
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