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DIE ANSPARUNG DES BAUSPARVERTRAGES

  • Bausparvertrag abschließen
  • Die richtige Bausparsumme
  • Einzahlungen in den Bausparvertrag
  • Bausparen und staatliche Förderung
  • Die Laufzeit des Bausparvertrages
  • Auszahlungen aus dem Bausparvertrag
  • Kosten und Gebühren


BAUSPARVERTRAG ABSCHLIESSEN

Bevor man einen ein Bausparvertrag ansparen kann, muss man natürlich erst einmal ein Bausparkonto eröffnen bzw. einen Bausparvertrag abschließen. Die Frage ist aber, wo man dieses am besten tun sollte. Bausparkassenvertreter, Banken und Sparkassen bieten immer nur eine einzige Bausparkasse an, so dass wir zum Abschluss eines Bausparvertrages bei einem unabhängigen Versicherungs- oder Finanzmakler raten. Denn dort haben Sie die Auswahl unter mehreren Bauspar-kassen und mehreren Bausparverträgen und können so individuell das beste Bauspar-Angebot erhalten. Natürlich können Sie auch einen Bausparvertrag online abschließen.


DIE RICHTIGE BAUSPARSUMME

Bei der Festlegung der Bausparsumme passieren die häufigsten Fehler. Vermittler von Bausparverträgen verdienen umso mehr, je höher die abgeschlossene Bausparsumme ist. Deshalb verlieren sie manchmal das Kundeninteresse aus den Augen und neigen aus purem Eigeninteresse dazu, die Bausparsumme übertrieben hoch anzusetzen. Richtig ist: die Bausparsumme sollte ungefähr das Doppelte Ihres Endguthabens nicht übersteigen. Ein Beispiel:

  • Wer 7 Jahre lang monatlich 100 € anspart, hat insgesamt 8.400 € eingezahlt.
  • Hinzu kommen die Zinsen (z.B. 920 €, je nach Tarif auch mehr oder weniger)
  • Hinzu kommt die Wohnungsbauprämie (z.B. 630 €)
  • Das Endguthaben beträgt demnach 9.950 €.
  • Das Doppelte davon sind 19.900 €.
  • Die Bausparsumme sollte dann max. 20.000 € betragen.

Höhere Bausparsummen als das Doppelte des Endguthabens sind grundsätzlich nicht sinnvoll.


EINZAHLUNGEN IN DEN BAUSPARVERTRAG

Obwohl der Begriff "Bausparvertrag" einen gewissen Sparzwang suggeriert, genießen Sie bei einem Bausparvertrag absolute Sparfreiheit. Das heißt:

  • Es gibt keinen Sparzwang
  • Sie können einzahlen, wann immer Sie wollen
  • Sie können einzahlen, wie viel Sie wollen
  • Sie können regelmäßig oder unregelmäßig oder gar nicht einzahlen.

Es gibt nur zwei kleine Einschränkungen beim Ansparen:

  • Die Bausparkasse hat einen vertraglichen Anspruch darauf, dass mindestens die Abschlussgebühr (siehe weiter unten) eingezahlt wird. Aber uns ist keine Bausparkasse bekannt, die auf diesem Recht beharren würde.
  • Wenn Ihr Guthaben die Bausparsumme erreicht hat, sind keine weiteren Einzahlungen möglich. Für weitere Einzahlungen müsste dann ein separates Bausparkonto angelegt oder die vorhandene Bausparsumme erhöht werden. Beides ist aber problemlos möglich.


BAUSPAREN UND STAATLICHE FÖRDERUNG

Da mit einem Bausparvertrag sehr häufig auch Wohneigentum erworben wird, welches ja bekanntermaßen eine sehr gute Altersvorsorge ist, fördert Vater Staat seit jeher das Bausparen:

  • Wer einen Bausparvertrag besitzt, kann von seinem Arbeitgeber eine Zulage von bis zu 40 € monatlich (die so genannten vermögenswirksamen Leistungen) erhalten.
  • Zusätzlich erhalten Ledige/Verheiratete, die nicht mehr als 17.900/35.800 € zu versteuerndes Einkommen haben, vom Finanzamt 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf die in den Bausparvertrag eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen, max. jedoch von 470 € jährlich.
  • Zusätzlich erhalten Ledige/Verheiratete, die nicht mehr als 25.600/51.200 € zu versteuerndes Einkommen haben, vom Finanzamt 8,8 % Wohnungsbauprämie auf alle Einzahlungen (soweit hierfür nicht schon Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt wurde), max. jedoch von 512 €/1.024 € jährlich.
  • Die höchtsmögliche Bauspar-Förderung erhalten Sie demnach, wenn Sie monatlich 40 € vermögenswirksame Leistungen und monatlich 43 € (Ledige) bzw. 86 € (Verheiratete) eigene Sparleistungen in den Bausparvertrag einfließen lassen.
  • Zusätzlich erhalten Sie auf alle Einzahlungen die vertraglich vereinbarten Zinsen von der Bausparkasse.  

Einzige Bedingung für diese Zulagen: der Bausparvertrag muss mindestens 7 Jahre bestehen bleiben, notfalls auch ohne eigene Einzahlungen!


DIE LAUFZEIT DES BAUSPARVERTRAGES

Ein Bausparkonto wird – wie ein Sparbuch – auf unbestimmte Zeit eröffnet, dass heißt: es läuft so lange Sie wollen und so lange Sie nicht kündigen!


BAUSPARVERTRAG AUSZAHLUNG

Die Auszahlung Ihres Bausparguthabens können Sie jederzeit beantragen. Hierfür ist eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einzuhalten, das heißt: wenn Sie am 1.1. kündigen, wird Ihr Bausparkonto am 1.7. aufgelöst und das Guthaben an Sie ausgezahlt. Selbstverständlich können Sie Ihr Bausparguthaben aber auch sofort ausgezahlt bekommen. In diesem Falle behalten die Bausparkassen – genauso wie Banken und Sparkassen dies beim Sparbuch tun – lediglich eine kleine Vorfälligkeitsentschädigung ein.


BAUSPARVERTRAG – KOSTEN UND GEBÜHREN

Bausparkassen, die wir empfehlen, berechnen beim Bausparvertrag keine Kontoführungsgebühren! Die meisten Bausparkassen jedoch stellen Ihren Kunden für die Führung des Bausparkontos Monat für Monat Gebühren in Rechnung. Unser Tipp: machen Sie einen großen Bogen um solche Bausparkassen! Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum Sie für Ihr Geld, das Sie der Bausparkasse zur Verfügung stellen und mit dem die Bausparkasse arbeitet, Monat für Monat auch noch Gebühren zahlen sollen!

Die einzige Gebühr, die beim Bausparvertrag entrichtet werden muss, ist die Abschlussgebühr. Diese beträgt je nach Bausparkasse und Bauspar-Tarif zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme und kann mit den geplanten Einzahlungen verrechnet werden. Einige Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr aber in voller Höhe, wenn der Kunde bei Zuteilung des Bausparvertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet.


HABEN SIE INTERESSE AN EINEM BAUSPARVERTRAG?
Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an:

ACTIV Versicherungsmakler
Abt. Bausparvertrag
Hamborner Altmarkt 12
47166 Duisburg

Tel. 0203-408888
Fax 0203-408855
activmakler [at] web.de



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