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  • Günstige Transport-Versicherung vom Versicherungsmakler
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  • Frachtführer Haftungsversicherung (Verkehrshaftungsversicherung)
  • Informationen zu Transport-Versicherungen 


TRANSPORT VERSICHERUNG - ALLGEMEINES

Wer geschäftsmäßig oder entgeltlich Güter von Dritten mit Kraftfahrzeugen befördert, gilt im Sinne des Handelsgesetzbuches (§§ 407-452d HGB) als Frachtführer und ist deshalb gut beraten, eine Transportversicherung abzuschließen, nämlich die sogenannte Frachtführerhaftungsversicherung. Denn wenn z.B. an der Ware beim Transport ein Schaden entsteht oder die Ware auf dem Transport-Wege gar abhanden kommt, ist der Frachtführer in der Regel seinem Auftraggeber zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Je nach Wert des Transports können so enorme Schadenersatzforderungen entstehen, die die finanzielle Existenz des Frachtführers gefährden oder sogar zerstören können.


HAFTUNG DES FRACHTFÜHRERS

Der Frachtführer haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist. Die Höhe der Haftung richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber, wobei natürlich gesetzliche Vorschriften beachtet werden müssen. Demnach beträgt die Frachtführerhaftung

  • innerdeutsch zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechte (SZR) = ca. 2,40 EUR bis 50 EUR je Kilogramm Rohgewicht 
  • im grenzüberschreitenden Verkehr generell 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) = ca. 10 EUR je Kilogramm Rohgewicht

Hinweis: Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds. Der Wert eines Sonderziehungsrechtes ist abhängig von der Entwicklung der Währungskurse und damit schwankend. Der Wert eines Sonderziehungsrechtes (SZR) beläuft sich derzeit auf ca. 1,20 EUR.


FRACHTFÜHRERHAFTUNG - VERSICHERUNG

Schutz vor ungeahnten Schadenersatzforderungen bietet einzig und allein die Frachtführer-Haftungs-Versicherung (eine spezielle Form der Transportversicherung). Sie ist für Frachtführer mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht dringend zu empfehlen und für Frachtführer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sogar gesetzlich vorgeschrieben (Pflichtversicherung).


UMFANG DER FRACHTFÜHRER-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Die Frachtführer Haftpflichtversicherung ersetzt z.B. Schäden

  • die auf dem Transport an der Ware entstehen
  • durch Abhandenkommen der Ware
  • durch Lieferfristüberschreitung


FRACHTFÜHRER-HAFTUNGS-VERSICHERUNG - PREISE

Der Preis einer Transportversicherung bzw. Frachtführer-Haftungsversicherung richtet sich nach

  • dem Aktionsradius (150 km, Deutschland, West-Europa, Europa, weltweit)
  • der Art der transportierten Ware
  • dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs
  • der Höhe der Haftung

Einen genauen Preis für Ihr Unternehmen nennen wir Ihnen gern auf Anfrage.


HABEN SIE INTERESSE AN EINER TRANSPORTVERSICHERUNG?
Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an

ACTIV Versicherungsmakler
Abt. Transportversicherung
Hamborner Altmarkt 12
47166 Duisburg

Telefon 0203-408888
Telefax 0203-408855
activmakler@web.de




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