Versicherungsvergleich Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
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Der Versicherungsvergleich zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist in Kürze online.
Was ist ein Vermögensschaden
Die Definition ist recht einfach: ein Schaden, der nicht Personenschaden und nicht Sachschaden ist, bezeichnet man als Vermögensschaden.
Beispiel:
ein Rechtsanwalt versäumt es, für seinen Mandanten rechtzeitig Klage einzureichen, so dass die einzuklagende Forderung verjährt ist. Der somit dem Mandanten entstandene finanzielle Verlust ist ein Vermögensschaden, für den der Rechtsanwalt dem Mandanten gegenüber haftet.
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